ElektroGarantie
Die ElektroGarantie ist ein kollektives Herstellergarantiesystem zur Stellung der erforderlichen insolvenzsicheren Finanzierungsgarantie für B2C-Geräte nach § 7 Abs. 2 Nr. 4 ElektroG. Die ElektroGarantie ist durch die zuständige Gemeinsame Stelle, Stiftung EAR, anerkannt und steht allen Herstellern offen.
Einfach, schnell und günstig
Keine Beitrittskosten
Schont Ihre Liquidität
GarantieInformation
Das Elektrogesetz (ElektroG)
Das deutsche Elektro- und Elektronikgerätegesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die ordnungsgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Es definiert verschiedene Pflichten zu den Produkteigenschaften, zur Altgeräterücknahme und zu administrativen Prozessen, darunter auch die jährliche Stellung einer finanziellen Garantiesicherheit für Erstinverkehrbringer von B2C-Geräten.
Mehr erfahrenInsolvenzsichere Garantiesicherheit
Die Einrichtung und der Nachweis einer insolvenzsicheren Garantiesumme für B2C-Geräte soll in jedem Kalenderjahr gewährleisten, dass die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte eines Herstellers auch dann noch sichergestellt ist, wenn dieser nicht mehr existiert. So sollen unnötige Belastungen für den Steuerzahler vermieden werden.
Mehr erfahrenRegistrierung von B2C-Geräten
Bevor Hersteller Elektro- oder Elektronikgeräte in Deutschland zum Kauf anbieten oder in Verkehr bringen dürfen, müssen sie sich bei der Stiftung EAR registrieren. Für B2C-Geräte, die von privaten Verbrauchern verwendet werden können, ist dazu jährlich zwingend die Stellung einer insolvenzsicheren Garantiesicherheit erforderlich.
Mehr erfahrenDie ElektroGarantie
Die ElektroGarantie ist ein von der Stiftung EAR zugelassenes, kollektives Hersteller-Garantiesystem, mit dem sich einfach, schnell und günstig die erforderliche Stellung der finanziellen Garantiesicherheit für B2C-Geräte nachweisen lässt. Die ElektroGarantie ist papierlos und unbürokratisch vom Schreibtisch aus einzurichten, ohne dass der Gang zur Bank oder zum Amtsgericht notwendig wäre.
Mehr erfahrenGarantieVorteile
Einfach
Problemlose Online-Beantragung. Eine Zahlung für die gesamte Produkt-Lebensdauer.
Schnell
Bereitstellung der Garantieurkunde innerhalb von kürzester Zeit.
Günstig
Sehr faire Garantietarife, schon ab 100 € pro Kalenderjahr.
Gut für Ihre Liquidität
Keine Kapitalbindung. Geringe Garantieprämien statt hoher Garantiesummen.
Unbürokratisch
Vollkommen papierlose Abwicklung. Keine Besuche bei Bank, Notar oder Gericht notwendig.
Kurze Laufzeit
Keine langfristigen Verträge. Bezug der Garantie für ein einzenes Kalenderjahr möglich.
GarantieTarife
100 € / Jahr
- Bis zu 1 Geräteart
- Bis zu 1 Tonne/Jahr
- Keine unterjährige Aufstockung möglich
200 € / Jahr
- Bis zu 3 Gerätearten
- Bis zu 3 Tonnen/Jahr
- Keine unterjährige Aufstockung möglich
350 € / Jahr zzgl. Prämie
- Mehr als 3 Gerätearten
- Mehr als 3 Tonnen/Jahr
- Eine Aufstockung pro Jahr inklusive, jede weitere für 350 € je Vorgang (jeweils zzgl. Prämie)
GarantieRechner
| Geräteart | Meine Jahresmenge (t) | Garantiebetrag | Versicherungsprämie |
|---|
FAQ
Häufig gestellte Fragen
In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf die häufigsten und wichtigsten Fragen rund um die ElektroGarantie.
Wie kann ich die ElektroGarantie beantragen?
Füllen Sie die bentragten Mengen und Gerätearten in unserem Garantierechner aus. Es wird automatisch der für Sie günstigste Tarif bestimmt. Ergänzen Sie Ihre Daten und senden den Antrag ab. Sie erhalten von uns ein Angebot mit Vertrag per E-Mail zurück. Lassen Sie uns diesen unterschrieben wieder zukommen und weisen Sie die Angebotssumme an. Wir stellen nach Zahlungseingang umgehend die beantragte Garantie bereit und lassen Ihnen die Rechnung dazu zukommen.
Wie geht es nach Erhalt der Garantieurkunde weiter?
Sofern noch nicht geschehen, legen Sie im EAR-System ein Benutzerkonto für Hersteller an. Vervollständigen Sie dort Ihre Daten und beantragen Sie die B2C-Registrierungen in den gewünschten Kombinationen aus Marke und Geräteart mit den jeweiligen jährlichen Gewichtsmengen, die den beantragten Mengen der ElektroGarantie entsprechen müssen. Ordnen Sie dann die ElektroGarantie zu und schicken den Antrag per Tastendruck ab. Die Stiftung EAR wird den Antrag dann prüfen und freigeben. Dies kann erfahrungsgemäß mehrere Wochen dauern.
Wie funktioniert die Garantieaktualisierung für ein neues Jahr?
Wir erinnern rechtzeitig nach dem Sommer per E-Mail an die anstehende Garantieaktualisierung im Folgejahr. Passen Sie dann die Mengen und Gerätearten einfach auf Ihre Erwartungen an und lassen uns einfach wieder Ihren neuen Antrag zukommen. Eine automatische Verlängerung der Garantie ist leider seitens der Stiftung EAR nicht vorgesehen.
Sind die EAR-Gebühren in den Tarifen der ElektroGarantie inklusive?
Nein, die Gebühren nach der Gebührenverordnung, aber auch für mögliche Entsorgungen und weitere Nebenaufwände für das Management sind in den Garantietarifen noch nicht enthalten.
Deckt die ElektroGarantie auch frühere Jahre ab?
Die ElektroGarantie kann für den Nachweis der Garantiesicherheit ab dem Jahr 2024 verwendet werden. Im Garantierechner werden die verfügbaren Jahre angezeigt. Für historische Garantiezeiträume können teilweise nicht mehr alle Gerätearten und Mengen abgedeckt werden.